Fragen
Welchen Unterschied macht es, einen Beitrag als Spende an unseren Förderverein, beim freiwilligen Kirchgeld oder als Zustiftung einzusetzen?
- So vielfältig die wahrzunehmenden Aufgaben in einer Kirchengemeinde sind, so vielfältig sind auch die dabei entstehenden Kosten. So hat sich unser Förderverein zum Ziel gesetzt, vorzugsweise für bestimmte Anschaffungen und Projekte die Finanzierung sicher zu stellen.
- Laufende Materialausgaben werden z.B. aus dem Kirchgeld bestritten. Eine Stiftung ist dagegen bewusst langfristig angelegt und braucht sich nicht auf.
- Die Zinserträge einer Stiftung können im Prinzip „ewig” fließen und Idealerweise eine Mitarbeiterstelle (teil-) finanzieren.
Welche Geldbeträge sind im Blick, wenn wir darum bitten, sich mit einer Zustiftung einzubringen?
- Jeder Beitrag zur Erhöhung des Stiftungskapitals ist willkommen.
Welche Summe ist für den Finanzstock einer Stiftung vorgesehen?
- Spürbare Wirkung kann die Stiftung dann erzielen, wenn das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit ein großes Volumen erreicht. Mit 500.000 Euro beispielsweise stünden bei einem denkbaren Zinssatz von 4% jährlich 20.000 Euro zur Verfügung.
Wie soll jemals eine so hohe Summe erreicht werden?
- Durch Zustiftungen, Nachlässe und Erbschaften von vielen Menschen, die einen Teil ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen lassen möchten.
Wie erfahren Sie von der Verwendung der Stiftungsgelder?
- Unsere Satzung sieht vor, durch regelmäßige Veröffentlichungen über die Entwicklung der Stiftung zu informieren. Auch jedes Mitglied des Vorstandes unserer Stiftung gibt gerne Auskunft.
Warum sollte man stiften?
- Weil man Geld, das man selber nicht gebraucht, sinnvoll und nachhaltig einsetzen kann.
- Weil man an Stelle eigener Kinder bedürftigen Kindern eine bessere Zukunft geben möchte.
- Weil man vor Ort Gutes tut und dabei auch noch Steuern spart.
Wie kann ich stiften gehen…?
- Lesen Sie bitte mehr über die Ziele unserer Stiftung!
Das Prinzip ist ebenso einfach wie wirkungsvoll:
Durch Ihre Zustiftung oder Ihre letztwillige Verfügung können Sie das Stiftungskapital mehren und den Stiftungszweck auf lange Zeit unterstützen.
Durch Ihre Zustiftung oder Ihre letztwillige Verfügung können Sie das Stiftungskapital mehren und den Stiftungszweck auf lange Zeit unterstützen.