In diesem Jahr 2019 ist Ihre Unterstützung für kirchliche Stiftungen besonders wertvoll. Denn noch bis zum 30. Juni läuft die 5. Bonifizierung der Landeskirche „AUS 3 MACH 4“.
Die Aufforderung “AUS 3 MACH 4“ bedeutet: Zu je drei Euro, die als Zustiftung für den Kapitalstock der Stiftung bestimmt werden, gibt die Landeskirche einen Euro dazu.
Spenden sind von der Bonifizierung ausdrücklich ausgenommen. Entscheidend ist also bei einer Überweisung die Angabe „Zustiftung“ als Verwendungszweck, damit aus je 3 Euro Zustiftung 4 Euro werden können.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Zustiftung die Arbeit der kirchlichen Stiftungen vor Ort.
Die 12 Stiftungen im Kirchenkreis Uelzen freuen sich über Ihre Gabe:
Die 12 Stiftungen im Kirchenkreis Uelzen freuen sich über Ihre Gabe:
„Kirche vor Ort“ (Kirchenkreis Uelzen) | „Herz & Seele“ (Kirchenkreis Uelzen) | St.-Petri-Gemeindestiftung (Bodenteich) | Gebäudestiftung (Bodenteich) | „Unsere Kirche“ (Kirchweyhe-Westerweyhe) | „Kirche im Dorf“ (Suderburg) | Gemeinde-Stiftung Suhlendorf (Suhlendorf) | Gerhard-Clasen-Stiftung (Suhlendorf) | „Glauben Miteinander Leben“ (St. Johannis Uelzen) | St.-Marien-Stiftung (St. Marien Uelzen) | Suidbert-Stiftung Wriedel (Wriedel) | St.-Georgs-Stiftung (Wichmannsburg)
Die Überweisung Ihrer Zustiftung wird auf folgendes Konto erbeten:
IBAN: DE13 2585 0110 0000 0084 66
Verwendungszweck: „Zustiftung“ + Name der Stiftung (s.o.)
IBAN: DE13 2585 0110 0000 0084 66
Verwendungszweck: „Zustiftung“ + Name der Stiftung (s.o.)